Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde der Chefkoch-Bonus eingeführt, der professionellen Köchen, sowohl Angestellten als auch solchen, die mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer arbeiten, für den Kauf von Arbeitsgeräten oder für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung steht.
Der Chefkoch-Bonus 2021 kann bis zu 6.000 € betragen und deckt bis zu 40 % der Kosten ab, die Köchen für den Kauf von Arbeitsgeräten oder für die Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungskursen tragen werden, es werden nur Kurse erstattet, die für die Ausübung der Tätigkeit „unbedingt notwendig“ sind.
Die Ausgaben müssen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 angefallen sein.